Impfpass vor der Reise: Impfausweis, internationale Bescheinigung und was bei Verlust zu tun ist
Redaktion promovax.eu · Stand 20. Oktober 2026 · Quellen siehe unten
Ihr Impfpass ist der Nachweis, welche Impfungen Sie erhalten haben, und vor einer Fernreise die wichtigste Grundlage für die reisemedizinische Beratung. Einige Länder verlangen bei der Einreise zusätzlich einen Nachweis im internationalen Format, vor allem für Gelbfieber. Prüfen Sie den Ausweis deshalb früh, damit noch Zeit bleibt, Lücken zu schließen oder verlorene Einträge nachtragen zu lassen.
Was ein Impfpass rechtlich ist
In Deutschland regelt § 22 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), wie Impfungen dokumentiert werden. Wer impft, muss jede Schutzimpfung unverzüglich in einem Impfausweis eintragen. Legen Sie keinen Ausweis vor, wird stattdessen eine Impfbescheinigung ausgestellt, die Sie später übertragen lassen können.
Zu jeder Impfung gehören nach § 22 Abs. 2 IfSG diese Angaben:
| Pflichtangabe | Wozu sie dient |
|---|---|
| Datum der Impfung | Grundlage für Abstände und Auffrischungen |
| Bezeichnung und Chargenbezeichnung des Impfstoffs | Rückverfolgbarkeit |
| Krankheit, gegen die geimpft wurde | schneller Überblick in der Beratung |
| Name und Geburtsdatum der geimpften Person, Name und Anschrift der verantwortlichen Person | eindeutige Zuordnung |
| Bestätigung durch Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur | Echtheit des Eintrags |
Außerdem soll die Impfdokumentation über nötige Folge- und Auffrischimpfungen mit Terminvorschlägen informieren (§ 22 Abs. 4 IfSG). Das ist praktisch: Wenn Sie vor einer Reise in den Ausweis schauen, sehen Sie oft schon, ob etwas fällig ist.
Der gelbe Impfausweis und die internationale Bescheinigung
Den meisten Menschen ist der gelbe Impfausweis vertraut. Er folgt dem Muster der Weltgesundheitsorganisation und enthält eine Seite für die „internationale Impf- oder Prophylaxebescheinigung“ nach den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV). Nach den aktuellen Empfehlungen von STIKO und DTG können einzelne Länder nach Absprache mit der WHO bei der Einreise einen Impfnachweis auf der ersten Doppelseite dieses Ausweises verlangen.
Das betrifft im Wesentlichen:
- Gelbfieber: Manche Länder verlangen den Nachweis von allen Reisenden ab einem bestimmten Alter, andere nur bei Einreise aus einem Gelbfieber-Endemiegebiet oder nach einem Transit von mehr als 12 Stunden dort. Details finden Sie im Ratgeber Gelbfieberimpfung.
- Poliomyelitis: Nach Vorgaben der WHO können bestimmte Länder bei der Ausreise einen Polio-Nachweis verlangen, der im internationalen Impfausweis eingetragen wird.
- Meningokokken: Für Pilgerreisen nach Saudi-Arabien gab es in der Vergangenheit eine Nachweispflicht; den aktuellen Stand nennt das saudische Gesundheitsministerium.
Welche Regeln für Ihr Ziel gelten, sehen Sie auf unseren Länderseiten zu Reiseimpfungen, etwa für Brasilien oder Ghana. Verbindlich sind die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes, über die das Auswärtige Amt informiert.
Besonderheit Gelbfieber
Für Gelbfieber gelten strengere Regeln als für andere Impfungen. Nach § 7 des IGV-Durchführungsgesetzes darf die Impfung nur in Stellen erfolgen, die von der zuständigen Behörde als Gelbfieber-Impfstelle zugelassen sind. Die Impfstelle stellt die internationale Bescheinigung nach dem Muster in Anlage 6 der IGV aus. Ein Eintrag aus einer nicht zugelassenen Stelle wird an der Grenze unter Umständen nicht anerkannt.
Seit dem 11. Juli 2016 gilt die internationale Gelbfieber-Bescheinigung lebenslang, beginnend mit dem 10. Tag nach der Impfung. Das gilt nach Angaben der WHO auch für ältere Bescheinigungen, auf denen noch ein Ablaufdatum steht. Diese formale Gültigkeit ist allerdings eine Regel für die Grenzkontrolle. Ob bei Ihnen medizinisch eine weitere Impfung sinnvoll ist, klärt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt in der Beratung.
Kann jemand aus medizinischen Gründen nicht gegen Gelbfieber geimpft werden, kann eine Gelbfieber-Impfstelle eine ärztliche Befreiung ausstellen. Ob ein Land mit Nachweispflicht diese anerkennt, ist nicht garantiert. Klären Sie das vor der Buchung.
Impfpass vor der Reise prüfen: Checkliste
Nehmen Sie sich ein paar Minuten, bevor Sie einen Termin für die reisemedizinische Beratung vereinbaren:
- Haben Sie alle Unterlagen zusammen, also auch ältere Ausweise oder Bescheinigungen aus Kindheit, Studium oder Beruf?
- Sind Standardimpfungen wie Tetanus, Diphtherie, Polio und Masern eingetragen? Hinweise dazu gibt der Ratgeber Standardimpfungen für Erwachsene.
- Gibt es eingetragene Terminvorschläge für Auffrischungen, die bereits verstrichen sind?
- Ist eine Gelbfieber-Impfung auf der internationalen Seite mit Stempel einer Gelbfieber-Impfstelle vermerkt?
- Stimmen Name und Geburtsdatum mit Ihrem Reisepass überein?
- Haben Sie eine Kopie oder ein Foto als Sicherung, getrennt vom Original aufbewahrt?
STIKO und DTG betonen, dass alle Reisenden einen vollständigen, altersgerechten Impfstatus haben sollten. Die Beratung vor der Reise ist eine gute Gelegenheit, Lücken bei Standardimpfungen zu schließen.
Impfpass verloren: so gehen Sie vor
Ein verlorener Impfpass ist ärgerlich, aber meist kein Grund, alle Impfungen zu wiederholen.
- Frühere Praxen fragen. Ärztinnen und Ärzte müssen ihre Behandlungsakte nach § 630f BGB in der Regel zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahren. Hausarztpraxis, Betriebsarzt, Gesundheitsamt oder eine frühere Reisepraxis haben oft noch Einträge.
- Neuen Ausweis besorgen. Einen leeren Impfausweis erhalten Sie in der Regel in der Praxis oder Apotheke.
- Nachtragen lassen. Nach § 22 Abs. 2 IfSG kann jede Ärztin, jeder Arzt und jede Apotheke frühere Impfungen in den neuen Ausweis übertragen und bestätigen, wenn eine frühere Impfdokumentation vorgelegt wird. Auch das zuständige Gesundheitsamt bestätigt Nachträge auf dieser Grundlage.
- Lücken schließen. Was sich nicht belegen lässt, gilt nach dem Robert Koch-Institut als nicht durchgeführt. Die STIKO empfiehlt, indizierte Impfungen dann nachzuholen. Eine mögliche zusätzliche Impfung nimmt sie dabei bewusst in Kauf, weil ein verlässlicher Schutz wichtiger ist.
Eine Blutuntersuchung auf Antikörper ist laut RKI nur in Ausnahmefällen sinnvoll und eignet sich nicht, um frühere Impfungen nachzuweisen. Ob in Ihrem Fall eine solche Untersuchung hilft, entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt.
Bei einer verlorenen Gelbfieber-Bescheinigung wenden Sie sich an die Gelbfieber-Impfstelle, die Sie damals geimpft hat. Mit deren Unterlagen lässt sich der internationale Nachweis in der Regel neu ausstellen.
Digital oder Papier?
Das Sozialgesetzbuch sieht vor, dass die Impfdokumentation nach § 22 IfSG auch in die elektronische Patientenakte eingestellt werden kann (§ 341 SGB V). Für die Einreise in ein Land mit Nachweispflicht ist aber die internationale Bescheinigung nach WHO-Muster vorgesehen. Nehmen Sie deshalb den Papierausweis im Handgepäck mit und bewahren Sie zusätzlich eine Kopie getrennt davon auf.
Wie es weitergeht
Wenn Ihr Impfpass geprüft ist, hilft der Reiseimpf-Check bei einer ersten Einschätzung für Ihr Reiseziel. Für die persönliche Beratung finden Sie im Verzeichnis reisemedizinischer Praxen und Gelbfieber-Impfstellen Anlaufstellen in Ihrer Nähe. Wie viel Vorlauf Sie einplanen sollten, erklärt der Ratgeber Impfzeitplan vor der Reise.
Häufige Fragen
Brauche ich für jede Fernreise einen gelben Impfausweis?
Ein Impfausweis ist für jede Reise sinnvoll, die internationale Bescheinigung wird aber nur verlangt, wenn ein Land einen bestimmten Impfnachweis vorschreibt, vor allem bei Gelbfieber. Viele Praxen verwenden ohnehin den gelben Ausweis nach WHO-Muster, der beides abdeckt.
Muss eine alte Gelbfieber-Eintragung mit Ablaufdatum erneuert werden?
Für die Grenzkontrolle nicht: Seit dem 11. Juli 2016 gilt die internationale Gelbfieber-Bescheinigung nach den Internationalen Gesundheitsvorschriften lebenslang, auch wenn noch ein Ablaufdatum eingetragen ist. Ob für Sie medizinisch eine weitere Impfung sinnvoll ist, prüft Ihre Ärztin oder Ihr Arzt.
Ich habe meinen Impfpass verloren. Muss ich alles neu impfen lassen?
Nicht automatisch. Fragen Sie zuerst bei Ihren früheren Praxen nach, denn Behandlungsakten werden nach § 630f BGB in der Regel zehn Jahre aufbewahrt. Belegte Impfungen können in einen neuen Ausweis nachgetragen werden, nur was nicht belegbar ist, gilt als nicht durchgeführt.
Reicht ein Foto meines Impfpasses auf dem Handy?
Als Sicherheitskopie ist ein Foto sehr nützlich, ersetzt bei einer Einreisekontrolle aber nicht das Original mit Unterschrift und Stempel. Nehmen Sie den Ausweis im Handgepäck mit.
Quellen
- Infektionsschutzgesetz § 22: Impfdokumentation (Stand 2026-10)
- IGV-Durchführungsgesetz § 7: Spezielle Gelbfieber-Impfstellen (Stand 2026-10)
- WHO: International Health Regulations (2005), Third Edition (Anlagen 6 und 7)
- WHO: Amendment to International Health Regulations (2005), Annex 7 (yellow fever)
- RKI: Epidemiologisches Bulletin 27/2026, Empfehlungen der STIKO und der DTG zu Reiseimpfungen (Stand 02.07.2026)
- RKI: Wie soll bei fehlender Impfdokumentation vorgegangen werden?
- Bürgerliches Gesetzbuch § 630f: Dokumentation der Behandlung
- SGB V § 341: Elektronische Patientenakte