Gelbfieberimpfung: Impfstellen, Nachweis und Einreisevorschriften
Redaktion promovax.eu · Stand 20. Oktober 2026 · Quellen siehe unten
Gegen Gelbfieber dürfen in Deutschland nur staatlich zugelassene Gelbfieber-Impfstellen impfen. Die Impfung wird in der internationalen Impfbescheinigung eingetragen und gilt für die Einreise ab dem 10. Tag nach der Impfung. Seit dem 11. Juli 2016 ist diese Bescheinigung nach den Internationalen Gesundheitsvorschriften lebenslang gültig. Ob Sie die Impfung brauchen, hängt davon ab, ob Ihr Reiseziel ein Gelbfiebergebiet ist und welche Einreiseregeln dort gelten.
Was Gelbfieber ist und wo es vorkommt
Gelbfieber ist eine Viruserkrankung, die durch Stechmücken übertragen wird. Laut STIKO verläuft sie meist ohne oder mit milden Beschwerden, schwere und tödliche Verläufe mit Organversagen sind aber möglich. Die Krankheit kommt ausschließlich in den tropischen Regionen Afrikas und Südamerikas sowie in südlichen Teilen Mittelamerikas vor. Die übertragenden Mücken sind vor allem tagsüber, aber auch nachts aktiv, und während der Regenzeit ist das Übertragungsrisiko am höchsten. Deshalb gehört zu jeder Reise in ein Gelbfiebergebiet neben der Impfung auch ein konsequenter Mückenschutz.
Zwei Gründe für die Impfung
Die STIKO empfiehlt die Gelbfieberimpfung Personen ab neun Monaten bei Reisen in Gelbfieber-Endemiegebiete. Unabhängig davon kann eine Impfung formal nötig sein, weil ein Land bei der Einreise einen Nachweis verlangt. Beide Gründe fallen oft zusammen, aber nicht immer.
Einreisevorschriften: die typischen Fälle
Nach den Internationalen Gesundheitsvorschriften dürfen Länder bei der Einreise einen Gelbfieber-Nachweis verlangen. Die Regeln unterscheiden sich stark:
| Fall | Beispiel | Was gilt |
|---|---|---|
| Nachweis für alle Reisenden | Ghana | Laut Auswärtigem Amt brauchen alle Personen ab neun Monaten eine Gelbfieberimpfung, unabhängig vom Abreiseland. |
| Nachweis nur bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet | Thailand, Südafrika | Bei direkter Einreise aus Deutschland kein Nachweis nötig, wohl aber nach einem Aufenthalt in einem Gelbfiebergebiet oder einem Transit von mehr als 12 Stunden dort. |
| Kein Nachweis, aber medizinische Empfehlung | Brasilien, Kenia | Bei direkter Einreise aus Deutschland kein Nachweis vorgeschrieben, das Auswärtige Amt empfiehlt die Impfung aber für weite Teile des Landes. |
| Kein Gelbfieber-Thema | Japan | Weder Risikogebiet noch Nachweispflicht. |
Besonders wichtig sind Kombinationsreisen. Wer etwa eine Safari in Ostafrika mit einem Badeurlaub in einem anderen Land verbindet oder über ein Gelbfiebergebiet umsteigt, kann am nächsten Ziel nachweispflichtig werden. Geben Sie bei der Beratung deshalb Ihre vollständige Route mit allen Zwischenstopps an. Die aktuellen Regeln für Ihr Ziel finden Sie auf unseren Länderseiten sowie in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts.
Gelbfieber-Impfstellen: wer impfen darf
Nach § 7 des IGV-Durchführungsgesetzes dürfen Schutzimpfungen gegen Gelbfieber nur in Impfstellen erfolgen, die von der zuständigen Behörde dafür zugelassen sind. Die Zulassung erhalten auf Antrag niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Gesundheitsbehörden und medizinische Einrichtungen, wenn die fachliche Qualifikation und geeignete Räume für Lagerung und Impfung vorhanden sind. Die Impfstelle verwendet einen von der WHO anerkannten Impfstoff und stellt die internationale Impfbescheinigung nach dem Muster der Internationalen Gesundheitsvorschriften aus.
Zugelassene Gelbfieber-Impfstellen in Ihrer Nähe finden Sie im Verzeichnis Reisemedizin in Deutschland. Häufig bieten diese Stellen auch die übrigen Reiseimpfungen und eine vollständige reisemedizinische Beratung an.
Die internationale Impfbescheinigung
Die Gelbfieberimpfung wird im internationalen, meist gelben Impfausweis dokumentiert. Für die Grenzkontrolle gilt:
- Gültig ab dem 10. Tag: Der Nachweis wird erst zehn Tage nach der Impfung anerkannt. Planen Sie die Impfung so, dass diese Frist vor der Einreise abgelaufen ist.
- Lebenslange Gültigkeit: Seit dem 11. Juli 2016 darf die Einreise nicht mehr mit der Begründung verweigert werden, die Impfung liege mehr als zehn Jahre zurück. Das gilt auch für bereits ausgestellte Bescheinigungen.
- Sorgfältig aufbewahren: Der Ausweis ist ein Reisedokument. Wie Sie ihn führen und was bei Verlust gilt, erklärt der Ratgeber Impfpass und internationale Impfbescheinigung.
Formal gültig heißt nicht immer geschützt
Die lebenslange Gültigkeit betrifft die Einreiseregeln. Medizinisch hat die STIKO nach Auswertung der Studienlage festgestellt, dass nicht generell von einem lebenslangen Schutz nach nur einer Impfung ausgegangen werden kann. Sie empfiehlt daher vor einer erneuten oder fortgesetzten Reise in ein Gelbfiebergebiet eine einmalige Auffrischimpfung, wenn die Erstimpfung zehn Jahre oder länger zurückliegt. Für Kinder, Schwangere und Menschen mit Immunschwäche gelten abweichende Regeln, die Ihre Impfstelle mit Ihnen bespricht.
Impfbefreiung
Spricht medizinisch etwas gegen die Impfung, kann eine Gelbfieber-Impfstelle eine Impfbefreiung ausstellen, das sogenannte exemption certificate. Laut STIKO sind Länder mit Nachweispflicht aber nicht verpflichtet, diese Befreiung anzuerkennen. Klären Sie in diesem Fall vor der Buchung, ob die Reise sinnvoll und möglich ist.
Wer besonders sorgfältig abwägen sollte
Die Gelbfieberimpfung ist eine Lebendimpfung. Schwere Nebenwirkungen sind laut STIKO sehr selten, bei manchen Menschen ist die Abwägung aber besonders wichtig oder die Impfung ist nicht möglich. Dazu gehören:
- Menschen mit Immunschwäche oder unter einer immunsuppressiven Behandlung
- Schwangere und Stillende
- Säuglinge unter neun Monaten
- Menschen ab 60 Jahren, insbesondere bei der Erstimpfung
- Menschen mit einer relevanten Hühnereiweißallergie
- Menschen, deren Verwandte ersten Grades schwere Nebenwirkungen nach einer Gelbfieberimpfung hatten
Ob die Impfung für Sie infrage kommt, entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt in der Impfstelle nach einem ausführlichen Gespräch. Nennen Sie dort alle Vorerkrankungen und Medikamente.
Zeitpunkt und Kosten
Da die Bescheinigung erst ab dem 10. Tag gilt und Lebendimpfungen mit anderen Impfungen abgestimmt werden müssen, sollten Sie die Gelbfieberimpfung früh einplanen. Wie Sie die Termine vor der Abreise verteilen, lesen Sie im Ratgeber Zeitplan vor der Abreise. Für private Reisen ist die Gelbfieberimpfung keine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkasse, viele Kassen erstatten sie aber als freiwillige Leistung, siehe Kosten von Reiseimpfungen.
Häufige Fragen
Wie lange ist die Gelbfieberimpfung gültig?
Für die Einreise gilt die internationale Bescheinigung seit dem 11. Juli 2016 lebenslang, und zwar ab dem 10. Tag nach der Impfung. Medizinisch empfiehlt die STIKO dennoch vor einer erneuten Reise in ein Gelbfiebergebiet eine einmalige Auffrischimpfung, wenn die Erstimpfung zehn Jahre oder länger zurückliegt.
Kann jede Arztpraxis gegen Gelbfieber impfen?
Nein. Nach § 7 IGV-Durchführungsgesetz dürfen nur Impfstellen impfen, die von der zuständigen Behörde ausdrücklich für die Gelbfieberimpfung zugelassen sind. Nur sie stellen auch die internationale Impfbescheinigung aus.
Was passiert, wenn ich nicht geimpft werden darf?
Bei einer medizinischen Gegenanzeige kann eine Gelbfieber-Impfstelle laut STIKO eine Impfbefreiung ausstellen. Länder mit Nachweispflicht müssen diese aber nicht anerkennen, deshalb sollten Sie die Reise in diesem Fall besonders sorgfältig ärztlich besprechen.
Quellen
- RKI: Epidemiologisches Bulletin 27/2026, Empfehlungen von STIKO und DTG zu Reiseimpfungen (Abschnitt Gelbfieber) (Stand 02.07.2026)
- RKI: Epidemiologisches Bulletin 32/2022, STIKO-Empfehlung zur Gelbfieber-Auffrischimpfung (Stand 11.08.2022)
- § 7 IGV-Durchführungsgesetz: Spezielle Gelbfieber-Impfstellen
- WHO: International Health Regulations (2005), Third Edition, Annex 7
- WHO: Countries with risk of yellow fever transmission and countries requiring yellow fever vaccination (Stand 2022, revidiert 2023)
- DTG: Aufklärungsmerkblatt Gelbfieberimpfung