Reiseimpfungen: Wer die Kosten trägt und wie die Krankenkasse erstattet

Redaktion promovax.eu · Stand 20. Oktober 2026 · Quellen siehe unten

Für private Urlaubsreisen sind Reiseimpfungen keine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Das regelt § 20i Abs. 1 SGB V. Viele Krankenkassen erstatten sie aber freiwillig als Satzungsleistung nach § 20i Abs. 2 SGB V, die Bedingungen legt jede Kasse selbst fest. Ausnahmen gelten für beruflich oder ausbildungsbedingte Aufenthalte und für die reisebedingte Polio-Impfung. Standardimpfungen nach dem STIKO-Impfkalender übernimmt die Kasse in der Regel ohnehin.

Was das Gesetz regelt

Grundsätzlich haben gesetzlich Versicherte nach § 20i Abs. 1 SGB V Anspruch auf Schutzimpfungen. Für Impfungen, die wegen eines erhöhten Gesundheitsrisikos im Ausland nötig sind, gilt dieser Anspruch aber nur in zwei Fällen:

  • Der Auslandsaufenthalt ist beruflich oder durch eine Ausbildung bedingt.
  • Es besteht ein besonderes Interesse der öffentlichen Gesundheit, die Einschleppung einer Krankheit nach Deutschland zu verhindern.

Die Einzelheiten legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der Schutzimpfungs-Richtlinie auf Grundlage der STIKO-Empfehlungen fest. Für alle übrigen Reiseimpfungen erlaubt § 20i Abs. 2 SGB V den Kassen, in ihrer Satzung weitere Schutzimpfungen vorzusehen. Genau das tun viele gesetzliche Kassen, als freiwillige Zusatzleistung.

Wer zahlt was: die Übersicht

Situation Wer in der Regel zahlt Grundlage
Standardimpfungen nach STIKO, etwa Tetanus oder Masern gesetzliche Krankenkasse § 20i Abs. 1 SGB V, Schutzimpfungs-Richtlinie
Reiseimpfung für einen privaten Urlaub Sie selbst, je nach Kasse mit Erstattung § 20i Abs. 2 SGB V, Satzung Ihrer Kasse
Reisebedingte Polio-Impfung gesetzliche Krankenkasse § 20i Abs. 1 SGB V, laut STIKO immer übernommen
Beruflich bedingte Auslandsreise Arbeitgeber, daneben gesetzlicher Anspruch bei der Kasse laut STIKO Arbeitsschutzrecht sowie § 20i Abs. 1 SGB V
Aufenthalt wegen Ausbildung oder Studium gesetzliche Krankenkasse, soweit die Impfung in der Schutzimpfungs-Richtlinie vorgesehen ist § 20i Abs. 1 SGB V, Schutzimpfungs-Richtlinie
Private Krankenversicherung je nach Tarif Ihr Versicherungsvertrag

Einen Sonderfall nennt die STIKO bei Einreisevorschriften: Die für einen Nachweis nötigen Impfungen können über die STIKO-Empfehlungen hinausgehen. Klären Sie die Kostenübernahme in diesem Fall vor der Reise mit Ihrer Kasse. Das betrifft vor allem die Gelbfieberimpfung.

Satzungsleistung: Was Sie bei Ihrer Kasse erfragen sollten

Weil jede Kasse ihre Satzungsleistung selbst gestaltet, lohnt sich ein kurzer Anruf oder ein Blick in die Leistungsübersicht Ihrer Kasse vor dem ersten Termin. Diese Fragen helfen:

  1. Welche Reiseimpfungen werden erstattet, und gilt das nur bei einer Empfehlung der STIKO für das Reiseland?
  2. Wird der volle Betrag erstattet oder nur ein Anteil, und gibt es eine Obergrenze pro Jahr?
  3. Sind Impfstoff und ärztliche Leistung beide erstattungsfähig?
  4. Welche Belege brauchen Sie, und bis wann müssen Sie diese einreichen?
  5. Gilt die Leistung für alle mitversicherten Familienmitglieder?

Halten Sie die Antworten schriftlich fest oder lassen Sie sie sich per E-Mail bestätigen. Das erleichtert später die Erstattung.

So läuft die Erstattung meist ab

Bei einer privaten Reise behandelt die Praxis die Reiseimpfung als Privatleistung. Der Ablauf sieht häufig so aus:

  1. Beratung und Impfplan: In der reisemedizinischen Beratung wird festgelegt, welche Impfungen sinnvoll sind.
  2. Impfstoff: Je nach Praxis erhalten Sie ein Privatrezept, lösen den Impfstoff in der Apotheke ein und bezahlen ihn dort, oder die Praxis stellt ihn bereit.
  3. Impfung und Rechnung: Die ärztliche Leistung wird Ihnen privat nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung gestellt.
  4. Antrag bei der Kasse: Sie reichen Rechnung, Apothekenquittung und gegebenenfalls eine Kopie des Impfpasses bei Ihrer Kasse ein.

Bewahren Sie alle Belege auf, bis die Erstattung abgeschlossen ist. Wenn Sie mehrere Impfungen über einige Wochen verteilt bekommen, sammeln Sie die Unterlagen am besten an einer Stelle.

Woraus sich die Kosten zusammensetzen

Konkrete Preise nennen wir bewusst nicht, weil sie von Impfung, Praxis und Umfang abhängen. Diese Bestandteile können anfallen:

  • die reisemedizinische Beratung
  • die ärztliche Impfleistung je Termin
  • der Impfstoff selbst
  • bei Gelbfieber die Eintragung in die internationale Impfbescheinigung
  • in Einzelfällen eine Blutuntersuchung, etwa um zu prüfen, ob bereits ein Schutz besteht, was die STIKO zum Beispiel vor einer Hepatitis-A-Impfung für möglich hält

Da manche Impfungen mehrere Termine brauchen, lohnt es sich, nach den Gesamtkosten für den vollständigen Schutz zu fragen. Mehr zur Planung finden Sie im Ratgeber Zeitplan vor der Abreise.

Tipps, um Kosten im Blick zu behalten

  • Impfpass prüfen: Bereits vorhandene Impfungen müssen nicht wiederholt werden. Fehlende Standardimpfungen zahlt die Kasse in der Regel, siehe Standardimpfungen für Erwachsene.
  • Gezielt impfen: Nicht jede Impfung ist für jede Reise nötig. Eine gute reisemedizinische Beratung wägt ab, was für Ihre Route wirklich sinnvoll ist.
  • Früh planen: Wer rechtzeitig plant, kann Termine bündeln und hat Zeit, die Erstattung vorab zu klären.
  • Praxis vergleichen: Eine reisemedizinische Praxis oder Gelbfieber-Impfstelle in Ihrer Nähe finden Sie im Verzeichnis Reisemedizin in Deutschland.

Welche Impfungen für Ihr Reiseziel überhaupt infrage kommen, zeigt der Reiseimpf-Check.

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse Reiseimpfungen für den Urlaub?

Eine Pflicht dazu besteht nicht, denn § 20i Abs. 1 SGB V schließt Impfungen wegen eines privaten Auslandsaufenthalts aus dem Regelanspruch aus. Viele gesetzliche Kassen erstatten Reiseimpfungen aber freiwillig als Satzungsleistung. Fragen Sie vor der Impfung bei Ihrer Kasse nach den genauen Bedingungen.

Wer zahlt Impfungen für eine Dienstreise?

Laut STIKO sind Impfungen für beruflich bedingte Auslandsreisen über den Arbeitgeber erstattungsfähig. Außerdem sieht § 20i Abs. 1 SGB V einen Anspruch gegenüber der Krankenkasse vor, wenn der Aufenthalt beruflich oder durch eine Ausbildung bedingt ist. Klären Sie die Zuständigkeit vorab mit Arbeitgeber und Kasse.

Was kostet eine Reiseimpfung?

Einheitliche Preise gibt es nicht. Die Kosten setzen sich in der Regel aus der ärztlichen Leistung, dem Impfstoff und gegebenenfalls Beratung und Bescheinigung zusammen und hängen von Impfung, Praxis und Zahl der Termine ab. Lassen Sie sich die voraussichtlichen Kosten vorab nennen.